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Dachfenster Förderung 2026

So sichern Sie sich bis zu 20 % Zuschuss vom Staat

Ein Fenstertausch spart Energie und schont Ihren Geldbeutel. Der Staat unterstützt Sie dabei massiv: Über 20 % der Gesamtkosten können Sie zurückerhalten. Wir zeigen Ihnen die zwei Wege zum Fördergeld im direkten Vergleich.

Was wird gefördert?

Neue Dachfenster (U-Wert max. 1,0)
Rollläden & Markisen
Handwerkerkosten (Einbau)
Dämmung & Zubehör

Der direkte Vergleich: Welcher Weg passt zu Ihnen?

Weg A: BAFA Zuschuss (BEG)

Direkte Auszahlung auf Ihr Konto

  • 15% Basisförderung + 5% Bonus bei Sanierungsfahrplan.
  • Energieberater: Zwingend erforderlich (wird zu 50% gefördert).
  • Antrag: Muss vor Auftragsvergabe gestellt werden.
  • Eignung: Ideal für große Sanierungsprojekte.
Beispiel BEG

Weg B: Steuer-Bonus (§35c)

Rückerstattung via Steuererklärung

  • 20% der Kosten werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.
  • Energieberater: Nicht nötig (spart Kosten & Zeit).
  • Abwicklung: Einfach nach Einbau in der Steuererklärung angeben.
  • Voraussetzung: Haus > 10 Jahre alt, Selbstnutzung.
Beispiel Steuer

So einfach gehen Sie vor (Eigenregie)

1
Förderfähigkeit prüfen – Nutzen Sie gängige Online-Checks für Ihr Vorhaben.
2
Förderfähiges Fenster bei HOME4U bestellen – Achten Sie auf einen U-Wert von 1,0 oder besser (z.B. VELUX 3-fach Verglasung).
3
Meisterbetrieb beauftragen – Lassen Sie die Fenster vom Fachmann einbauen.
4
Fachunternehmererklärung – Zwingend vom Handwerker abzeichnen lassen.
5
Geld zurückholen – Einfach mit der nächsten Steuererklärung einreichen!

Tipp: Keine Lust auf Anträge und Papierkram?

Nicht jedes Projekt ist förderfähig (z.B. wenn Ihr Haus jünger als 10 Jahre ist). Die Lösung: Unsere HOME4U Dachfenster! Diese 2-fach verglasten Markenfenster (made by Roto) sind von Haus aus so unfassbar günstig kalkuliert, dass Sie sich oft auch ohne staatliche Zuschüsse deutlich günstiger stehen als bei hochpreisigen Premium-Modellen. Die perfekte Budget-Alternative für alle, die sofort und unkompliziert sparen wollen!

Häufige Fragen zur Dachfenster Förderung (FAQ)

Wie hoch müssen die förderfähigen Kosten mindestens sein?

Bei der BEG-Förderung (Zuschuss) muss das Investitionsvolumen mindestens 300 € brutto betragen. Bei der steuerlichen Förderung (§35c EStG) gibt es hingegen keinen gesetzlichen Mindestbetrag.

Welchen U-Wert muss mein neues Dachfenster haben?

Damit Schrägdachfenster vom Staat gefördert werden, müssen sie einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von maximal 1,0 W/(m²K) erreichen. Dies wird in der Regel nur mit hochwertigen 3-fach-Verglasungen erreicht. Standard-Fenster mit 2-fach-Verglasung sind von der Förderung ausgeschlossen.

Darf ich ein neues Fenster in ein komplett ungedämmtes Dach einbauen?

Achtung: Um Bauschäden (wie Schimmel) zu vermeiden, fordert der Staat, dass der Wärmedämmwert des Daches (U-Wert) nicht schlechter sein darf als der des neuen Fensters. Sprechen Sie dies unbedingt vorab mit Ihrem Handwerker durch!

Gilt die Förderung auch für Vermieter oder Unternehmen?

Das kommt auf das Programm an: Den Steuer-Bonus (Weg B) erhalten ausschließlich Privatpersonen, die ihr Gebäude zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Die BEG-Förderung (Weg A) steht hingegen auch Vermietern, Wohnungseigentümergesellschaften und Unternehmen offen.

Wann genau muss ich den BEG-Antrag (Weg A) stellen?

Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Arbeiten beginnen. Wichtig: Sie müssen den Liefer- und Leistungsvertrag mit Ihrem Handwerker bereits vor der Antragstellung abschließen. Dieser Vertrag muss jedoch zwingend eine "auflösende oder aufschiebende Bedingung" enthalten (er gilt also nur, wenn die Förderung auch bewilligt wird).

Werden auch Rollläden und Markisen bei Nachrüstung gefördert?

Ja! Hitzeschutz-Markisen und Rollläden sind auch bei alleiniger Nachrüstung an bereits bestehenden Dachfenstern förderfähig. Auch hier winken Ihnen bis zu 20 % Förderung.

Wie alt muss mein Haus sein, um Fördergelder zu erhalten?

Für die unkomplizierte steuerliche Förderung muss Ihr Gebäude mindestens 10 Jahre alt sein. Bei der BAFA/BEG-Förderung reichen 5 Jahre (bzw. 10 Jahre, wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt).

Brauche ich zwingend einen Energieberater?

Wenn Sie den steuerlichen Bonus nutzen möchten, ist **kein** Energieberater erforderlich. Für den direkten BEG-Investitionszuschuss (Weg A) ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters hingegen Pflicht.

Bereit für neue Fenster?

Finden Sie jetzt die passende Lösung von VELUX, Roto oder HOME4U. Wir liefern Ihnen erstklassiges Material für Ihr Projekt.

Zu den Dachfenstern

Rechtlicher Hinweis: Die Beratung zu Förderanträgen und steuerlichen Themen obliegt Energieberatern bzw. Steuerberatern. HOME4U liefert lediglich das Material. Eine Haftung für die Genehmigung von Förderanträgen oder steuerliche Anerkennung wird ausgeschlossen. Die Fachunternehmererklärung muss zwingend von Ihrem ausführenden Handwerksbetrieb (Meisterbetrieb) ausgestellt werden. Stand: April 2026.